Seit
1950 wird der rund 3.200 Hektar große Truppenübungsplatz Vogelsang in der
Nordeifel von den belgischen Streitkräften genutzt. Als diese bekundeten,
dass sie 2004/2005 den Übungsbetrieb einstellen werden und gleichzeitig das
Verteidigungsministerium eine militärische Folgenutzung durch die Bundeswehr
ausschloss, wurde die seit den 50er Jahren existierende Idee eines Nationalparks
Eifel wiederbelebt. Eine im Auftrag des NRW-Umweltministeriums von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)
erstellte Vorstudie vom Januar 2002 kam zu dem Ergebnis, dass ein Nationalpark Eifel aus
naturschutzfachlicher Sicht realisierbar sei, wenn neben dem Truppenübungsplatz
Vogelsang auch das nördlich angrenzende Waldgebiet Kermeter (FFH-Gebiet) sowie
weitere Staatswaldgebiete mit einbezogen würden.
Nach kaum zweijähriger Erarbeitungszeit trat am 1.1.2004 die Verordnung des
ersten nordrhein-westfälischen Nationalparks in Kraft.
Gesetzliche Anforderungen
Von nun an gibt es in Deutschland 14 Nationalparke. Solche Großschutzgebiete sollen überwiegend natürlich entwickelt und mindestens 6.000 Hektar groß sein sowie sich überwiegend im staatlichen Eigentum befinden. Nach internationalen Kriterien muss auf 75% der Fläche eine natürliche Entwicklung erfolgen, d.h. die Natur bleibt sich selbst in einem ergebnisoffenen Prozess überlassen. Die erforderliche Größe hat der Nationalpark Eifel mit seinen rund 10.700 Hektar erreicht und die Flächen stehen zudem im Landes- bzw. Bundeseigentum. Eine überwiegend natürliche Entwicklung ist jedoch – insbesondere wegen der großflächigen Nutzung als Truppenübungsplatz – nur auf ca. 10% der Flächen gegeben. Nach Bundesnaturschutzgesetz ist es aber auch möglich ein Gebiet als Nationalpark auszuweisen, wenn das Entwicklungspotential hierzu gegeben ist; eine internationale Anerkennung ist unter diesen Bedingungen jedoch zunächst nicht gegeben. Außer in der Senne gibt es zweifellos in Nordrhein-Westfalen keinen weiteren Lebensraum, der wie hier in der Nordeifel weitestgehend unzerschnitten und vom Menschen unbesiedelt ist.
Zielsetzung
Übergreifende Zielsetzung des Nationalparks
Eifel ist der Schutz und die Entwicklung der Buchenmischwälder im atlantisch
geprägten westlichen Mittelgebirge auf überwiegend sauren Ausgangsgesteinen.
Auch
Aspekte des Einsatzes von Großherbivoren (große Pflanzenfresser; z.B. Rotwild
oder auch der Wisent) zur Freihaltung wertvoller Offenlandflächen vor allem im
Bereich des zur Hälfte waldfreien Truppenübungsplatzes spielen eine wichtige
Rolle. Ein ganz entscheidender Punkt - gerade für die Anrainergemeinden - ist
die Entwicklung eines akzeptablen Tourismuskonzeptes, denn man verspricht sich
vor Ort vom Nationalpark durchaus eine spürbare Belebung dieses
Wirtschaftszweiges. Dem steht das Bundesnaturschutzgesetz vom Grundsatz her auch
nicht entgegen, denn nach § 24 sollen Nationalparke - sofern es der Schutzzweck
erlaubt - auch der
wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem
Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.
Breite Zustimmung
Die Planungen für einen Nationalpark Eifel fanden eine breite Zustimmung und Akzeptanz - nicht nur bei Naturschützern, sondern auch parteiübergreifend im politischen Raum. Nachdem im Sommer 2002 das Landeskabinett sich grundsätzlich für den Nationalpark ausgesprochen hatte, befürwortete im November 2003 auch der Landtag quer durch alle Fraktionen dieses Projekt. Bereits am 8. März 2002 gründete sich der Förderverein Nationalpark Eifel, deren Vorsitzender der Kölner Regierungspräsident Jürgen Roters ist. Dieser Förderverein bildet die Plattform, auf der Kommunen, Vereine und interessierte Bürger die Möglichkeit haben, ihre Ideen und Anregungen in den Entwicklungsprozess einzubringen. Sowohl der SDW-Landesverband NRW, als auch die örtlich zuständige SDW-Kreisgruppe Euskirchen sind dort Mitglied.
Verordnungs-Entwurf
Am 1.Januar 2004 trat die Verordnung über den
Nationalpark Eifel in Kraft.
Danach
umfasst das Gebiet des Nationalparks die Staatswaldgebiete Wahlerscheid,
Dedenborn, Kermeter und Hetzingen sowie den Truppenübungsplatz Vogelsang, also
allesamt Flächen, die im Landes- bzw. Bundeseigentum stehen. Ausdrücklich erwähnt
wird in der Präambel, dass die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung
sowie die regionale Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft und des nachhaltigen
Tourismus zu berücksichtigen sind, sofern der Schutzzweck des Nationalparks es
erlaubt. Die Nationalparkverwaltung obliegt dem Forstamt Schleiden, welches nach Neuabgrenzung der Forstämter in der Eifel das gesamte
Gebiet des Nationalparks umfassen soll.
Probleme mit dem Bund
Es sind aber noch zahlreiche offene Fragen und Probleme v.a. mit dem Bund zu klären:
Wer trägt die Kosten für die Altlastenbeseitigung auf dem Truppenübungsplatz Vogelsang?
Was
wird aus der unter Denkmalschutz stehenden Ordensburg Vogelsang, einst von
den Nationalsozialisten als Ausbildungsstätte für den NS-Nachwuchs erbaut?
Wie sieht die künftige Nutzung dieses gewaltigen Gebäudekomplexes aus? Wer
trägt die immensen Kosten für Unterhalt und Instandhaltung?
Seit Ende 2003 ist die neue Internetseite des Nationalparkforstamtes Eifel (www.nationalpark-eifel.de) im Netz. Zusätzliche Infos gibt es auf der NUA- Seite www.nationalpark-eifel.nrw.de (u.a. auch Ausflugstipps und Links zu touristischen Anbietern) und der Internetseite des Fördervereins (www.foerderverein-nationalpark-eifel.de).