Nationalpark Eifel


Seit 1950 wird der rund 3.200 Hektar große Truppenübungsplatz Vogelsang in der Nordeifel von den belgischen Streitkräften genutzt. Als diese bekundeten, dass sie 2004/2005 den Übungsbetrieb einstellen werden und gleichzeitig das Verteidigungsministerium eine militärische Folgenutzung durch die Bundeswehr ausschloss, wurde die seit den 50er Jahren existierende Idee eines Nationalparks Eifel wiederbelebt. Eine im Auftrag des NRW-Umweltministeriums von der  Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) erstellte Vorstudie vom Januar 2002 kam zu dem Ergebnis, dass ein Nationalpark Eifel aus naturschutzfachlicher Sicht realisierbar sei, wenn neben dem Truppenübungsplatz Vogelsang auch das nördlich angrenzende Waldgebiet Kermeter (FFH-Gebiet) sowie weitere Staatswaldgebiete mit einbezogen würden. 
Nach kaum zweijähriger Erarbeitungszeit trat am 1.1.2004 die Verordnung des ersten nordrhein-westfälischen Nationalparks in Kraft.


Gesetzliche Anforderungen

Von nun an gibt es in Deutschland 14 Nationalparke. Solche Großschutzgebiete sollen überwiegend natürlich entwickelt und mindestens 6.000 Hektar groß sein sowie sich überwiegend im staatlichen Eigentum befinden. Nach internationalen Kriterien muss auf 75% der Fläche eine natürliche Entwicklung erfolgen, d.h. die Natur bleibt sich selbst in einem ergebnisoffenen Prozess überlassen. Die erforderliche Größe hat der Nationalpark Eifel mit seinen rund 10.700 Hektar erreicht und die Flächen stehen zudem im Landes- bzw. Bundeseigentum. Eine überwiegend natürliche Entwicklung ist jedoch – insbesondere wegen der großflächigen Nutzung als Truppenübungsplatz – nur auf ca. 10% der Flächen gegeben. Nach Bundesnaturschutzgesetz ist es aber auch möglich ein Gebiet als Nationalpark auszuweisen, wenn das Entwicklungspotential hierzu gegeben ist; eine internationale Anerkennung ist unter diesen Bedingungen jedoch zunächst nicht gegeben. Außer in der Senne gibt es zweifellos in Nordrhein-Westfalen keinen weiteren Lebensraum, der wie hier in der Nordeifel weitestgehend unzerschnitten und vom Menschen unbesiedelt ist.


Zielsetzung

Übergreifende Zielsetzung des Nationalparks Eifel ist der Schutz und die Entwicklung der Buchenmischwälder im atlantisch geprägten westlichen Mittelgebirge auf überwiegend sauren Ausgangsgesteinen. Auch Aspekte des Einsatzes von Großherbivoren (große Pflanzenfresser; z.B. Rotwild oder auch der Wisent) zur Freihaltung wertvoller Offenlandflächen vor allem im Bereich des zur Hälfte waldfreien Truppenübungsplatzes spielen eine wichtige Rolle. Ein ganz entscheidender Punkt - gerade für die Anrainergemeinden - ist die Entwicklung eines akzeptablen Tourismuskonzeptes, denn man verspricht sich vor Ort vom Nationalpark durchaus eine spürbare Belebung dieses Wirtschaftszweiges. Dem steht das Bundesnaturschutzgesetz vom Grundsatz her auch nicht entgegen, denn nach § 24 sollen Nationalparke - sofern es der Schutzzweck erlaubt -  auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.


 

 

Breite Zustimmung

Die Planungen für einen Nationalpark Eifel fanden  eine breite Zustimmung und Akzeptanz - nicht nur bei Naturschützern, sondern auch parteiübergreifend im politischen Raum. Nachdem im Sommer 2002 das Landeskabinett sich grundsätzlich für den Nationalpark ausgesprochen hatte, befürwortete im November 2003 auch der Landtag quer durch alle Fraktionen dieses Projekt. Bereits am 8. März 2002 gründete sich der Förderverein Nationalpark Eifel, deren Vorsitzender der Kölner Regierungspräsident Jürgen Roters ist. Dieser Förderverein bildet die Plattform, auf der Kommunen, Vereine und interessierte Bürger die Möglichkeit haben, ihre Ideen und Anregungen in den Entwicklungsprozess einzubringen. Sowohl der SDW-Landesverband NRW, als auch die örtlich zuständige SDW-Kreisgruppe Euskirchen sind dort Mitglied.


Verordnungs-Entwurf

Am 1.Januar 2004 trat die Verordnung über den Nationalpark Eifel in Kraft. Danach umfasst das Gebiet des Nationalparks die Staatswaldgebiete Wahlerscheid, Dedenborn, Kermeter und Hetzingen sowie den Truppenübungsplatz Vogelsang, also allesamt Flächen, die im Landes- bzw. Bundeseigentum stehen. Ausdrücklich erwähnt wird in der Präambel, dass die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung sowie die regionale Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft und des nachhaltigen Tourismus zu berücksichtigen sind, sofern der Schutzzweck des Nationalparks es erlaubt. Die Nationalparkverwaltung obliegt dem Forstamt Schleiden, welches nach Neuabgrenzung der Forstämter in der Eifel das gesamte Gebiet des Nationalparks umfassen soll.


Probleme mit dem Bund

Es sind aber noch zahlreiche offene Fragen und Probleme v.a. mit dem Bund zu klären:

 

 

 

Seit Ende 2003 ist die neue Internetseite des Nationalparkforstamtes Eifel (www.nationalpark-eifel.de)  im Netz. Zusätzliche Infos gibt es auf der NUA- Seite www.nationalpark-eifel.nrw.de (u.a. auch Ausflugstipps und Links zu touristischen Anbietern) und der Internetseite des Fördervereins (www.foerderverein-nationalpark-eifel.de).